Chlor (in Form von Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Chlorgas, chlorierten Isocyanuraten und anderen) setzt sich weltweit als Hauptdesinfektionsmittel für Schwimmbadwasser durch. Um die Konzentration von vorhandenem Chlor in Wasser nach DIN EN 7393 zu messen, müssen 3 Teilwerte gemessen werden: 1) freies Chlor: Chlor, das als unterchlorige Säure, Hypochloritionen oder gelöstes elementares Chlor vorliegt. 2) Gebundenes Chlor: Der Anteil des Gesamtchlors, der in Form von Chloraminen und allen chlorierten Derivaten organischer Stickstoffverbindungen vorliegt. 3.) Gesamtchlor: Summe der beiden anderen genannten Formen. Obwohl freies Chlor sofort eine desinfizierende Wirkung entfaltet, ist das Desinfektionspotential von gebundenem Chlor stark begrenzt. Chloramine sind auch verantwortlich für den Geruch von Schwimmbädern und die Reizung der menschlichen Schleimhäute, die rote Augen verursacht.
Achtung
Sicherheitshinweise GHS / H-Sätze
- H 319: Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise GHS / P-Sätze
- P 264: Nach Gebrauch … gründlich waschen.
- P 280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
- P 337+313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweise / EUH
- EUH 210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich